Laden von Elektrofahrzeugen

Durch die Verlängerung der steuerlichen Ermittlung der Privatnutzung von E-Autos oder Hybridfahrzeugen wurden nun auch die Erlasse für die Behandlung des Ladens bis 2030 verlängert.
Der Arbeitnehmer kann die Kosten für das Laden zu Hause entweder vom Arbeitgeber erstattet bekommen oder pauschal als Werbungskosten abziehen.
Um die tatsächlichen Kosten ermitteln zu können, wäre der Einbau eines separaten Zählers sinnvoll. Dies ist aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, so dass sich in der Regel anbietet, einfach die Pauschalen zu verwenden.
Diese betragen bis zu EUR 35,00 für Hybrid- und bis zu EUR 70,00 für Elektrofahrzeuge im Monat.
Es ist immer zu berücksichtigen, ob es beim Arbeitgeber zusätzliche Lademöglichkeiten gibt. Und das Beste: diese Pauschalen gelten auch für gewerbliche Unternehmer und Freiberufler, wenn sie ihr Firmenfahrzeug zu Hause laden.
Die Vielfalt der Regelungen in der Elektromobilität nimmt immer weiter zu, wir haben für Sie den Überlick.
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